Kurz gesagt
Ein Brief vom Finanzamt, ein Termin in vier Wochen, und das Gefühl, dass jetzt alles hochkommt. Unangenehm ist das, aber kein Grund zur Panik — und Sie sind dabei nicht allein im Raum.
Die Prüfungsanordnung nach § 196 AO nennt genau, welche Steuerarten und welche Jahre geprüft werden. Mehr darf der Prüfer nicht aufmachen. Wir gehen die betroffenen Jahre vorher durch und sagen Ihnen, an welchen Stellen Fragen kommen werden.
Ablauf
So läuft das bei uns
- Anordnung lesen und den Umfang klären — oft ist er kleiner als befürchtet.
- Unterlagen vorbereiten. Die Prüfung findet in der Kanzlei statt, nicht in Ihrem Betrieb.
- Zur Schlussbesprechung kommen wir mit. Nichts wird unterschrieben, was wir nicht gerechnet haben.
Vorbereitung
Was Sie mitbringen
- Die Prüfungsanordnung im Original
- Kontoauszüge der geprüften Jahre
- Kassenbuch und Tagesabschlüsse, falls Sie Bargeld einnehmen
Wenn etwas davon fehlt, kommen Sie trotzdem. Wir sagen Ihnen dann, was nachzureichen ist.
Termin
Der zweite Klick
Rufen Sie an unter +49 561 000000 oder schreiben Sie zwei Sätze. Das Erstgespräch kostet nichts.
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