Kurz gesagt
Sie haben jemanden gefunden und wollen die Anmeldung hinter sich bringen, ohne bei der ersten Abrechnung etwas falsch zu machen. Das ist an einem Vormittag erledigt.
Ob Minijob oder volle Stelle entscheidet über fast alles Weitere: Unterhalb der Geringverdienstgrenze gilt die Beschäftigung als geringfügig im Sinne von § 8 SGB IV, darüber greifen die vollen Beiträge. Die Lohnsteuer meldet die Kanzlei monatlich an, § 41a EStG — dafür brauchen Sie selbst keinen Termin.
Ablauf
So läuft das bei uns
- Betriebsnummer bei der Bundesagentur beantragen, falls noch keine da ist.
- Anmeldung bei der Krankenkasse und der Unfallversicherung.
- Die erste Abrechnung gehen wir mit Ihnen Zeile für Zeile durch.
Vorbereitung
Was Sie mitbringen
- Arbeitsvertrag oder die Eckpunkte: Stunden, Lohn, Beginn
- Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer der Person
- Name der Krankenkasse
Wenn etwas davon fehlt, kommen Sie trotzdem. Wir sagen Ihnen dann, was nachzureichen ist.
Termin
Der zweite Klick
Rufen Sie an unter +49 561 000000 oder schreiben Sie zwei Sätze. Das Erstgespräch kostet nichts.
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