Kurz gesagt
Bei Gastronomie und allen Bargeschäften ist die Kasse der erste Punkt, den ein Prüfer aufmacht. Meistens ist das Problem nicht die Kasse selbst, sondern dass die Papiere dazu fehlen.
Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, § 146a AO, und eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie mit ihr gearbeitet wird. Ohne diese Dokumentation ist auch eine völlig korrekt geführte Kasse angreifbar.
Ablauf
So läuft das bei uns
- Kasse und Dokumentation sichten — meist an einem Vormittag im Lokal.
- Fehlende Unterlagen beim Hersteller anfordern. Das machen wir, nicht Sie.
- Tagesabschlüsse und Kassenbuch auf die Punkte prüfen, die ein Prüfer zuerst ansieht.
Vorbereitung
Was Sie mitbringen
- Kassenhandbuch und Zertifikat der Sicherheitseinrichtung
- Tagesabschlüsse der letzten drei Monate
- Alle Schreiben des Finanzamts zu diesem Thema
Wenn etwas davon fehlt, kommen Sie trotzdem. Wir sagen Ihnen dann, was nachzureichen ist.
Termin
Der zweite Klick
Rufen Sie an unter +49 561 000000 oder schreiben Sie zwei Sätze. Das Erstgespräch kostet nichts.
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