Kurz gesagt
Sie wollen, dass der Betrieb weiterläuft und dass niemand daran zugrunde geht — weder der Nachfolger an der Last noch Sie an der Steuer. Das ist vor allem eine Frage des Zeitpunkts.
Wird der Betrieb als Ganzes übertragen, lassen sich die Buchwerte fortführen, § 6 Abs. 3 EStG. Dann fällt kein Gewinn zur Versteuerung an. Wer vorher einzelne Stücke herausnimmt, etwa die Halle, verliert diese Möglichkeit für das Ganze.
Ablauf
So läuft das bei uns
- Bestandsaufnahme: was gehört eigentlich zum Betrieb und was Ihnen privat?
- Modell rechnen, bevor der Notartermin steht. Beide Seiten sehen ihre Zahl.
- Übergabe begleiten, meist über zwei bis drei Jahre statt über einen Stichtag.
Vorbereitung
Was Sie mitbringen
- Die letzten drei Jahresabschlüsse
- Grundbuchauszüge, falls Immobilien dabei sind
- Eine Vorstellung davon, wovon Sie danach leben wollen
Wenn etwas davon fehlt, kommen Sie trotzdem. Wir sagen Ihnen dann, was nachzureichen ist.
Termin
Der zweite Klick
Rufen Sie an unter +49 561 000000 oder schreiben Sie zwei Sätze. Das Erstgespräch kostet nichts.
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